Allgemeine Geschäftsbedingungen der NetSense IT Solutions GmbH
(im folgenden kurz "NetSense" genannt)

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Sämtliche Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt entweder durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung durch NetSense zustande. Bestellungen jeder Art, vor allem jedoch mündlich bzw. telefonisch getätigte, werden nur unter Vorbehalt der vollen Anerkennung dieser AGB angenommen. Etwaige Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

2. Preise

Alle angeführten Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. NetSense behält sich Irrtümer sowie – im Falle von Handelswaren – Preisanpassungen bei Wechselkursschwankungen bzw. Preisänderungen durch die Hersteller vor. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Dienstleistungspreise ab Geschäftssitz bzw. -stelle von NetSense innerhalb der normalen Arbeitszeit von Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr. Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Bei Einsätzen nach 18:00 Uhr bzw. an Samstagen wird ein Zuschlag von 50% verrechnet, ab 20:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen gilt ein Zuschlag von 100%.

3. Leistungserbringung bzw. Lieferung

Alle von NetSense gemachten Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich ein ausdrücklich verbindlicher Termin zugesagt. Lieferfristen werden im Falle höherer Gewalt um die Dauer der Hinderung verlängert. Wird der vereinbarte Liefertermin aus allein von NetSense zu vertretenen Gründen überschritten, hat der Vertragspartner NetSense eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Verzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen vom Auftraggeber entstehen, sind von NetSense nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Leistungen umfassen, ist NetSense berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilleistungen zu erbringen sowie Teilrechnungen zu legen. Sofern keine Abnahme vereinbart ist, gilt die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung als Abnahme.

4. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Vertragsgegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von NetSense. Der Auftraggeber hat für diese Zeit auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Instandhaltung gelieferter Waren zu sorgen und ist nicht berechtigt, diese zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

5. Zahlungsbedingungen

Die von NetSense gelegten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Rechnungen von NetSense auch elektronisch übermittelt werden können. Im Falle eines Zahlungsverzuges – auch von Teilrechnungen – ist NetSense nach schriftlicher Verständigung und Setzen einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen sowie sonstigen Bemängelungen zurückzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entstehende Mahn- und Inkassospesen sowie sämtliche sonstige mit dem Zahlungsverzug in Zusammenhang stehende Nebenkosten zu ersetzen.

6. Vertragsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge mit NetSense grundsätzlich für eine Laufzeit von 3 Monaten abgeschlossen und verlängern sich nach deren Ende automatisch um weitere 3 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich aufgelöst wird. Die vereinbarten Monatspauschalen sind in vierteljährlichen Teilbeträgen im Voraus fällig. Supportleistungen, welche in den monatlichen Pauschalen inkludiert sind, behalten Ihre Gültigkeit für den gesamten vierteljährlichen Abrechnungszeitraum. Dienstleistungen, die den Umfang der inkludierten Leistungen des vorangegangen Quartals überschreiten, werden im Nachhinein gemeinsam mit den Monatspauschalen des aktuellen Abrechnungszeitraums bzw. im Falle einer Vertragsauflösung separat in Rechnung gestellt.

7. Gewährleistung und Haftung

NetSense ist im Rahmen der Gewährleistung bzw. Haftung binnen 6 Monaten nach Lieferung verpflichtet, Mängel an Vertragsgegenständen bzw. der erbrachten Dienstleistung, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Wahl durch Verbesserung, kostenlosen Austausch, Preisminderung bei sonstiger Brauchbarkeit oder Gutschrift innerhalb angemessener Frist zu beheben. Der Auftraggeber hat die von NetSense gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen umgehend nach Leistungserbringung auf Mängel und Qualität zu prüfen, wobei offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche schriftlich zu beanstanden sind. Für gelieferte Produkte Dritter ist NetSense nur verpflichtet, Gewährleistung und Garantie der Hersteller an den Auftraggeber abzutreten. NetSense haftet für Schäden im Falle eines nachgewiesenen Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bis zur Höhe des Auftragswertes jenes Auftrages, in dessen Rahmen der Schaden verursacht wurde. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen NetSense ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Abwerbung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine MitarbeiterInnen von NetSense ohne vorherige schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt abzuwerben bzw. zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und endet ein Jahr nach deren Beendigung. Im Falle der Missachtung dieser Bestimmung ist vom Auftraggeber pro Fall eine Vertragsstrafe in Höhe des 12-fachen letzten Bruttoentgelts der betroffenen Person zu entrichten. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

9. Geheimhaltung

Sowohl NetSense als auch der Auftraggeber verpflichten sich, über Einzelheiten der Zusammenarbeit sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, soweit sie nicht allgemein oder dem Empfänger auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung zu offenbaren sind. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.

10. Datenschutz

NetSense verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes einzuhalten. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten (Kundennummer, Name, Anschrift, e-Mail, Telefon- und Faxnummer) durch NetSense zum Zweck der Zusendung von Informationen zu Produkten und Dienstleistungen auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem Weg einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von NetSense als vereinbart. Die Anwendung der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

12. Schlussbestimmungen

NetSense ist es im Rahmen der geltenden Gesetze erlaubt, den Namen des Auftraggebers sowie dessen Firmenlogo und Firmensitz in einer Referenzliste zum Zwecke der eigenen Vermarktung zu führen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Stand 11/2018 | AGB herunterladen